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Diese Seite ist für ihre Unterlagen bestimmt (bitte behalten).

Vertragsbedingungen Stand 01.01.2015

Abschluss des Vertrages
Der Mietvertrag wird verbindlich, wenn er vom Mieter unterschrieben, innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum, dem Vermieter vorliegt und die Anzahlung fristgerecht überwiesen wurde.

Anreise und Abreise
An- und Abreise gelten zusammen als ein Tag. Das gebuchte Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Vermieter bemüht sich die Reinigung so durchzuführen, dass die Wohnung so früh wie möglich bezogen werden kann. Sollte das gebuchte Mietobjekt durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so räumt der Mieter dem Vermieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr des Anreisetages ein.

Mietpreis
Der Mietpreis gilt für die vertraglich festgelegte Personenzahl für das Mietobjekt.

Zahlung/Reiserücktritt
Die Zahlung des Mietpreises erfolgt per Überweisung. Die Anzahlung von 20 % vom Gesamtmietpreis, ist innerhalb von 10 Tagen nach Mietvertragserhalt zu überweisen.
Die Restzahlung muss 4 Wochen vor der Anreise erfolgt sein, außer bei kurzfristiger Buchung innerhalb dieser Frist. Sollte die Restzahlung ausbleiben, kann der Vermieter das Objekt weiter vermieten.
Der Gesamtmietpreis muss auch bei kurzfristiger Buchung vor der Anreise überwiesen werden. Zur Vermeidung von Missverständnisse kann der Mieter nur schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Die Gründe für den Rücktritt sind unerheblich. Die Anzahlung von 20 % wird bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des Mietobjektes als Kostenpauschale (Stornogebühr) einbehalten.

Rücktritt vom Mietvertrag durch den Vermieter
Sollte der Vermieter das Mietobjekt unverschuldet durch höhere Gewalt nicht zur Verfügung stellen können, kann der Mieter keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Beispiele hierfür sind: Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden am Mietobjekt. Selbstverständlich wird der Vermieter den evtl. schon gezahlten Mietpreis erstatten.

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Umgang mit dem Mietobjekt
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt und den Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden während der Mietzeit oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Ummöblierungen sind nicht gestattet. Das Rauchen im Mietobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens oder anderen wichtigen Gründen, kann der Vermieter den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur, als der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Verwaltung und Gästebetreuung – soweit erforderlich - per EDV gespeichert.

Sonstiges
Sonstige Absprachen bedürfen bezüglich ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
Der Vermieter behält sich vor, Irrtümer, sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Der Vermieter macht die Überlassung des Mietobjektes von einer Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig, welche bereits bei der Buchung festgelegt wird. Diese dient der Absicherung des Vermieters gegen Schäden oder über die Endreinigung hinausgehende Reinigung des Mietobjektes. Die Kaution ist bei Bezug des Ferienobjektes vor Ort zu zahlen und wird am Abreisetag abgerechnet. Der Vermieter hat das Recht, Kosten für extra Reinigung, Schäden am Inventar oder am Ferienobjekt, für welche der Mieter verantwortlich ist und von denen der Vermieter erst nach dessen Abreise Kenntnis erhält, dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Anreise und erholsame Urlaubstage.
Mit freundlichen Grüßen


S. BRUNSCH