Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Lieber Gast,
die nachfolgenden "Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen" regeln zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend: "Vermieter") und zum anderen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Vermittlungsstelle, dem Tourismus-Service Grömitz.
1. Vermittlung durch den Tourismus-Service Grömitz
1.1 Der Tourismus-Service Grömitz vermittelt als Informations-, Reservierungs- und Buchungsstelle Ferienunterkünfte und ggf. sonstige Leistungen (nachfolgend: "Unterkunftsleistungen"). Mit dieser Tätigkeit erbringt der Tourismus-Service Grömitz keine eigenen Leistungen, sondern vermittelt diese ausschließlich im Namen und für Rechnung des Vermieters. Der Vertrag über die gebuchte Unterkunftsleistung, der Beherbergungsvertrag, kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande.
1.2 Zwischen dem Gast und dem Tourismus-Service Grömitz entsteht lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesem Vertrag abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Zustandekommen des Beherbergungs- und Vermittlungsvertrages; Haftung für Mitreisende
2.1 Angebote des Vermieters im Rahmen des Informations-, Reservierungs- und Buchungssystems des Tourismus-Service Grömitz sind freibleibend.
2.2 Mit der Buchung bei dem Tourismus-Service Grömitz bietet der Gast zum einen dem Vermieter (vertreten durch den Tourismus-Service Grömitz) den Abschluss des Vertrages über die gewünschte Unterkunftsleistung und zum anderen dem Tourismus-Service Grömitz den Abschluss des Vermittlungsvertrages jeweils unter Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen verbindlich an.
2.3 Die Buchung des Gastes kann schriftlich, per Telefax oder E-Mail oder aber online über das Informations-, Reservierungs- und Buchungssystem des Tourismus-Service Grömitz erfolgen.
2.4 Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten TeilnehmerInnen, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.5 Die in Ziff. 2.2 genannten Verträge kommen mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Tourismus-Service Grömitz (handelnd zum einen als Vertreter des Vermieters und zum anderen für sich selbst) bei dem Gast zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Gast von dem Tourismus-Service Grömitz eine schriftliche Buchungsbestätigung, welche alle wesentlichen Angaben über die von dem Gast gebuchten Unterkunftsleistungen enthält.
3. Reservierungen
3.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Tourismus-Service Grömitz als Vertreter des Vermieters möglich.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, hat der Gast dem Tourismus-Service Grömitz bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Erfolgt bis zum vereinbarten Zeitpunkt keine entsprechende Benachrichtigung, entfällt die Reservierung, ohne dass der Tourismus-Service Grömitz verpflichtet wäre, den Gast hierüber zu unterrichten.
4. Preise/Leistungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall verstehen sich sowohl die im Rahmen des Informations-, Reservierungs- und Buchungssystems des Tourismus-Service Grömitz als auch die im Rahmen der Buchungsbestätigung angegebenen Preise für die Unterkunftsleistungen als Endpreise einschließlich Nebenkosten und gelten bei Zimmern pro Person und Nacht und bei Ferienwohnungen, Bungalows und Ferienhäusern pro Wohneinheit und Nacht.
4.2 Der Tourismus-Service Grömitz ist berechtigt, eine Buchungsgebühr in Höhe von 20,00€ zu verlangen.
4.3 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Gast nicht zu.
5. Bezahlung
Auf Grundlage der Buchungsbestätigung hat der Gast innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtaufenthaltspreises (inkl. Buchungsgebühr) an den Vermieter zu zahlen. Den verbleibenden Restbetrag hat der Gast bis 14 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn zwischen der Buchung und der Anreise max. 14 Tage liegen, ist die Gesamtsumme sofort zur Zahlung an den Vermieter fällig.
6. Rücktritt
6.1 Dem Gast steht ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Wenn der Gast zurücktritt oder wenn der Gast die Leistungen des Vermieters aus Gründen nicht in Anspruch nimmt, die von dem Vermieter nicht zu vertreten sind, verliert der Vermieter den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Preis. Stattdessen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die von ihm getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen geltend machen.
6.1.1 Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt in der Regel.
- bei Zimmerleistungen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 12 % des Reisepreises,
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
danach: 80 % des Reisepreises,
- bei Ferienwohnungen, Bungalows und Ferienhäusern:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises,
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises,
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises,
danach: 90 % des Reisepreises.
Bei Buchungen über ein Portal, mit welchem der Tourismus-Service Grömitz zusammenarbeitet, können andere Stornierungsbedingungen gelten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder aber ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.1.2 Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von ihm zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von ihm ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch die anderweitige Verwendung seiner ursprünglich dem Gast zugesagten - Leistungen erlangt.
6.2 Die Rücktrittserklärung des Gastes ist aus organisatorischen Gründen an den Tourismus-Service Grömitz zu richten und hat schriftlich zu erfolgen.
6.3 Nach Zugang der Rücktrittserklärung versendet der Tourismus-Service Grömitz im Hinblick auf die Entschädigung (vgl. Ziff. 6.1.1 bzw. 6.1.2) eine sogenannte Stornorechnung an den Gast. Die Stornorechnung sieht vor, welche Entschädigung an den Vermieter zu zahlen ist.
6.4 Dem Gast wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
7. Mängel der Unterkunftsleistung
7.1 Der Vermieter ist verpflichtet, seine Unterkunftsleistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
7.2 Sind die Unterkunftsleistungen nicht von dieser Beschaffenheit, muss der Gast dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.3 Hat die Unterkunft einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entfällt eine zugesicherte Eigenschaft, kann der Gast das Entgelt für die Unterkunft in angemessenem Umfang kürzen, bis der Vermieter den Mangel abstellt. Andere Ansprüche, wie z.B. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
7.4 Wird die Unterkunft, dazugehörende Einrichtungen und Anlagen durch den Gast, einen von ihm mitgebuchten Teilnehmer oder durch einen Dritten, welcher sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Gastes in der Unterkunft aufhält, beschädigt, ist der Gast im Falle des Verschuldens ersatzpflichtig.
8. Haftung des Vermieters
8.1 Unbeschadet der Verpflichtungen des Vermieters gemäß Ziff. 7 ist die Haftung des Vermieters einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubter Handlungen und gemäß §§ 280, 281 BGB auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Vermieter haftet also nur dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Vermieter haftet daher nicht für Schäden, die dem Gast an den ihm gehörenden Gegenständen, die von ihm in die Unterkunft eingebracht werden, entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies gilt auch für Schäden, die durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen.
8.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten ebenfalls nicht bei Schäden, für die eine Versicherung des Vermieters besteht.
9. Haftung des Tourismus-Services Grömitz
9.1 Der Tourismus-Service Grömitz haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder aber die Erbringung der Unterkunftsleistungen des Vermieters, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgenommen wird.
9.2 Der Tourismus-Service Grömitz ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen des Vermieters, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung über das Informations-, Buchungs- und Reservierungssystem aktuell, vollständig und richtig sind. Der Tourismus-Service Grömitz stellt jedoch klar, dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von fremden Inhalten keine Gewähr übernommen wird.
9.3 Die Angaben zu den Unterkunftsleistungen beruhen auf den Angaben des Vermieters. Diese Angaben stellen keine Zusicherung seitens des Tourismus-Service Grömitz dar.
9.4 Für die Erbringung der Unterkunftsleistungen ist jede Haftung des Tourismus-Service Grömitz ausgeschlossen.
9.5 Im Übrigen haftet der Tourismus-Service Grömitz auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden.
Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von dem Tourismus-Service Grömitz übernommenen Garantie sowie wegen einer Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Normen bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt. Das gleiche gilt bei der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung.
9.6 Der Tourismus-Service Grömitz haftet im Rahmen des mit dem Gast geschlossenen Vermittlungsvertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise Kriege, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Strom- und Verbindungsnetzausfälle, Unfälle, Sturm, Streik und behördliche Anordnungen.
10. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Teile des vorstehenden Vertrages unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich entsprechen.
Tourismus-Service Grömitz
Neuer Markt 1, 23743 Grömitz
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