Der Mietvertrag wird von der Tourismus Service Ruegen (TSR) im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers (Vermieter) abgeschlossen.
TSR ist nur als Vermittlerin tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters.
TSR ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB.
Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht TSR.
2.
Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund,
zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können.
Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer
anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das
Mietobjekt nicht nutzen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.
Die Schlüssel für das Mietobjekt erhalten Sie am Anreisetag in unseren Büros ab 16.00 Uhr und außerhalb unserer Bürozeiten
(einzusehen auf unserer Homepage www.tourismus-service-ruegen.de) nach Vereinbarung.
Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit an uns zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen
erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaues neuer Türschlösser.
4.
Soweit uns die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei unseren Gästen einzuziehen, erhalten Sie die Kurkarten von uns bei Ihrer Anreise.
Bitte geben Sie die Kurkarten bei Ihrer Abreise wieder in unserem Büro ab.
5.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt.
Eine nachträgliche Bestellung ist gegen Entgelt möglich.
Die ausgewiesene Endreinigung und Buchungsgebühr sind obligatorisch und stehen nicht zu Ihrer Disposition.
6.
Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich solcher
des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können.
Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
Sollte Ihr gebuchtes Mietobjekt durch außergewöhnliche Umstände unbewohnbar sein (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall), werden wir Sie
unverzüglich informieren und Ihnen, sofern verfügbar, ein qualitativ gleichwertiges Ersatzdomizil zur Verfügung stellen.
7.
Das Mietobjekt darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.
8.
Sofern nicht bei der Domizilbeschreibung vermerkt und vertraglich vereinbart, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden.
Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt nicht geraucht werden.
Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern,
dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben bzw. hierin nicht geraucht wurde.
lm Falle der Zuwiderhandlung drohen uns und lhnen erhebliche Schadensersatzansprüche.
9.
Die Schlüssel für das Mietobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr in einem unserer Büros abzugeben.
Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste das Mietobjekt beziehen werden
und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietobjektes durchführen müssen.
Für den Fall einer verspäteten Schlüsselrückgabe müssen wir uns im Namen des Vermieters die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete
und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
10.
Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; Fenster und Türen verschlossen.
Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
11.
Falls Ihnen im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt folgendes:
Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:
– Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
– rechtswidrige Kontaktaufnahme;
– Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken ("Tauschbörsen");
– Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen
gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
– Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte ("Hacking");
– Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
– unaufgeforderter Nachrichtenversand ("Spamming");
– Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur
des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.
Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie uns bzw. dem Vermieter des Mietobjekts auf Schadensersatz.
Sie stellen TSR und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten
oder aus dem Gesetz ergeben.
12.
Wir und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns.
Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13.
Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes.
(sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).
14.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
15.
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.