AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen der Agentur "Strandpfoten" (Inhaber: Gero Scheuermann), im folgenden SP genannt:
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
SP tritt nur als Vermittlungspartner auf. Vertragspartner sind bzw. werden der Mieter einerseits und der Eigentümer des Objektes andererseits. SP ist von dem Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen Mietverträge für sein Objekt abzuschließen und Geldzahlungen für diesen zu empfangen. Es handelt sich hierbei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Rechte und Pflichten des Mieters ergeben sich aus den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Mieter hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten
der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Eigentümer.
SP übernimmt sämtliche Angaben zu dem vermittelten Objekt, seiner Lage, dem Ferienort und dessen Umgebung vom Eigentümer. Trotz sorgfältiger Bearbeitung und einer persönlichen Besichtigung des vermittelten Objektes vor Ort kann SP keine Haftung für die vom Eigentümer gemachten Angaben übernehmen. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.
Fragen hinsichtlich der Nebenkosten, einer eventuellen Kaution sowie eventueller
Beschädigungen durch den Mieter sind direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu klären. Diese fallen nicht in die Zuständigkeit von SP.
2. Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt aufgrund der mündlichen oder schriftlichen Buchung bzw. der
Onlinebuchung seitens des Mieters zustande. Dem Mieter geht die Buchungsbestätigung, die gleichzeitig als Mietvertrag gilt, umgehend zusammen mit den Zahlungsfristen für die Anzahlung und die Restzahlung zu. Eine Reiserücktrittsversicherung kann im Buchungsprozess über eine Eingabemaske direkt bei der entsprechenden Versicherung hinzugebucht werden.
Bei verbindlichen Anfragen ist dies nicht möglich. Die Versicherung kann aber auf Wunsch des Gastes zeitnah nachträglich abgeschlossen werden. SP behält sich ausdrücklich vor, verbindliche Buchungen zu stornieren, sofern sich herausstellt, dass ein Objekt überbucht worden ist bzw. eine Buchung unter falschen Voraussetzungen (z. B. fehlerhafte Angaben zu der Haustieranzahl) zustande gekommen ist.
3. Mietbedingungen
3.1 Mietdauer
Buchungen sind in der Regel nicht unter 7 Nächten möglich. In Ausnahmefällen können auch weniger Nächte gebucht werden. Bei Buchungen von 2 bis 4 Nächten ist ein einmaliger Preisaufschlag in Höhe von € 70,- und bei Buchungen von 5 oder 6 Nächten in Höhe von € 50,- zu zahlen. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Buchungslücke handelt.
3.2 Mietpreise
Es gelten die in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietpreise. Bei einigen Objekten
werden die Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet (siehe Objektinserate). Die Angaben zu den Nebenkosten stellen den gegenwärtigen Stand dar, können aber je nach Entwicklung der (Energie-) Preise davon abweichen, sich also ggf. erhöhen oder verringern.
4. Bezahlung
Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung, längstens nach sieben Tagen, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zu Händen von SP zu leisten. Sofern als Anzahlung ein anderer Betrag zu entrichten ist, ergibt sich die Höhe aus der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Mietvertrag. Bei kurzfristigen Buchungen wird der gesamte Mietbetrag spätestens mit Aushändigung der Buchungsunterlagen fällig, falls nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart worden ist.
Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an, nicht auf die Absendung. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.
5. Rücktritt seitens des Mieters
Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern
kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, da für private Vermietungen nicht das
Reiserecht, sondern das Mietrecht gilt.
Aus Kulanzgründen gelten jedoch folgende in den Punkten 5.1 bis 5.3 aufgeführte
Bestimmungen:
5.1. Wenn der Mieter vom Mietvertrag - auch teilweise - zurücktritt, respektive Änderungen hinsichtlich der Inhalte des bereits geschlossenen Mietvertrages (z. B. Mietzeit, Personen- / Haustieranzahl etc.) im Sinne von Umbuchungen vornimmt, die den Gesamtmietpreis verringern, werden aus Kulanzgründen die im folgenden Absatz aufgeführten pauschalen Rücktrittsgebühren auch insoweit fällig, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SP. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Die Annullierungskosten betragen:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%
vom 59. bis 50. Tag vor Mietbeginn 50%
vom 49. bis 35. Tag vor Mietbeginn 70%
ab dem 34. Tag vor Mietbeginn 90%
des Gesamtreisepreises.
Unabhängig von den Annullierungskosten wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in
Höhe von € 75,- erhoben.
5.2. Der Mieter kann bei einem vollständigen Rücktritt vom Mietvertrag einen gleichwertigen Ersatzmieter stellen, der in alle Rechte und Pflichten eintritt. SP behält sich allerdings vor, den Ersatzmieter abzulehnen. Falls der Mieter einen Ersatzmieter präsentiert, erhebt SP eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 75,-.
Wenn es SP gelingt, einen Ersatzmieter zu stellen, beträgt die pauschale
Bearbeitungsgebühr ebenfalls € 75,-. Daneben hat der Mieter unter Umständen einen
eventuellen Preisnachlass, der dem Ersatzmieter gewährt werden muss, auszugleichen.
5.3. Die Buchungsgebühr wird bei Rücktritt seitens des Mieters nicht erstattet.
5.4. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.
6. Rücktritt seitens des Vermieters
Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere, indem er vorsätzlich oder fahrlässig Beschädigungen des Mietobjektes oder des Inventars verursacht oder nicht fristgerecht zahlt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder die fristlose Kündigung des Mietvertrages aussprechen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine finanzielle Erstattung.
7. Haftung
Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber SP sind ausgeschlossen.
Wenn der Vermieter eine Nutzung des Mietobjektes verwehrt oder erhebliche Mängel am gemieteten Objekt seitens des Mieters nachgewiesen werden können, kann der Mieter vom Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass dem Vermieter in seinem Handeln Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.
8. Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse, besondere Umstände
8.1.1.Wenn SP oder der/die Hauseigentümer/in aufgrund von Höherer Gewalt,
außergewöhnlichen Ereignissen oder anderen besonderen Umständen daran
gehindert werden sollte, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, kann
dieser Vertrag in Vertretung für die Hauseigentümer durch SP oder den/die Hauseigentümer/in auch fristlos gekündigt werden. Als Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder besondere Umstände werden unter anderem
Natur- und Umweltkatastrophen jeder Art (bspw. Überschwemmungen, Erdbeben,
Unwetter und andere außergewöhnliche Wetterbedingungen), Epidemien,
Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Krieg, Revolution,
politische Unruhen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Streiks,
Lebensmittelknappheit oder -rationierung, Unterbrechung des Währungshandels,
Verkehrsbedingungen und Aussperrungen angesehen. Ungeachtet bleibt, ob diese
zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Die Haftung für die Nichterfüllung
des Vertrages durch SP oder den/die Hauseigentümer/in ist in diesen Fällen
ausgeschlossen. SP wäre in den zuvor genannten Fällen berechtigt, alle Beträge zu
behalten, die an SP durch den Mieter bezahlt worden sind.
Aus Kulanzgründen würden jedoch in enger Abstimmung mit dem/r/n
Eigentümer/in/n unter Umständen folgende Möglichkeiten angeboten werden:
• Eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Reisetermin wäre möglich. Bei einer
Umbuchung würden die Zahlungen auf den neuen Reisezeitraum angerechnet
werden.
• Die Ausstellung eines Gutscheins käme ebenfalls in Betracht.
• Die teilweise Erstattung des Reisepreises wäre eventuell auch möglich.
8.1.2. Bei behördlicherseits angeordneten Maßnahmen, wie z. B. dem Erlassen von
Zugangsbeschränkungen in Form von 2G- oder 2G+-Regeln, zur Bekämpfung der
Coranopandemie, besteht kein Anspruch des Mieters auf eine kostenlose Stornierung,
wenn diese dem Mieter bereits bei der Buchung bekannt waren.
Eine kostenlose Stornierung ist insbesondere auch ausgeschlossen, wenn ein
Hinderungsgrund in der Person des Mieters liegt (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB), zum
Beispiel wenn nach der Buchung während des Aufenthaltes geltende Regeln,
Auflagen, Maßnahmen etc. in Kraft treten und der Mieter/Mitreisende aufgrund einer
individuellen Entscheidung, sich nicht oder nicht vollständig impfen zu lassen
an der Ausübung des Gebrauchsrechts gehindert ist.
Im Übrigen gelten aus Kulanzgründen die in den Punkten 5.1 bis 5.3 aufgeführten
Bestimmungen.
8.2. Für veränderte Umstände, die mit dem Feriendomizil zusammenhängen, haften weder SP
noch der/die Hauseigentümer/in. Ebenso ist eine Haftung durch SP oder den/die
Hauseigentümer/in bei Schäden wegen entgangener Urlaubsfreude oder entgangenem
Urlaubs aus folgenden, beispielhaften Umständen ausgeschlossen: Bau- oder
Straßenarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie und die damit verbundenen Folgen
(bspw. Lärm, Zugang zur Immobilie, Staub und Schmutz), Schließung von Geschäften und geänderte Öffnungszeiten, Stromausfälle, geänderte Wetterbedingungen (bspw.
Überflutungen, Waldbrände und Dürre), Schwimmverbote oder geänderte
Schwimmmöglichkeiten, Verlust von Fischerei- und Angelerlaubnissen.
8.3. Weder SP noch der/die Hauseigentümer/in haften für die persönlichen Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste, soweit dies gesetzlich zulässig ist, oder bei Insektenbefall in der Ferienimmobilie oder auf dem Grundstück.
9. Anzeigen von Mängeln
Etwaige Mängel, die beim Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind
unverzüglich telefonisch der Hausverwaltung oder dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Der Mieter erhält den Namen des Vermieters/der Hausverwaltung und dessen Telefonnummer zusammen mit den Reiseunterlagen. Nur wenn einem Mangel oder einer Beschwerde unter den Parteien nicht abgeholfen werden kann, ist SP unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter ist in einem zumutbaren Rahmen verpflichtet, zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).
10. Verpflichtungen des Mieters
Der Mieter hat die im Mietvertrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Das Mietobjekt, das
Grundstück, das Mobiliar und Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor
Schäden zu schützen. Etwaige durch den Mieter, seine Begleiter sowie mitgebrachte Haustiere verursachte Schäden sind umgehend der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen. Dabei haften Aufsichtspflichtige für zu beaufsichtigende Personen und die mitgebrachten Haustiere. Die in der Buchungsbestätigung / Rechnung vereinbarte Personenzahl sowie die vereinbarte Anzahl von Tieren darf bei der Belegung des Mietobjektes nicht überschritten werden. Falls mehr als die vereinbarten Personen oder Haustiere anreisen, hat der Vermieter das Recht, diese vom Bezug des Mietobjektes auszuschließen.
Das Mietobjekt und sein Inventar sind nach der Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Beachten Sie dabei bitte besonders folgende Punkte:
- Fenster schließen
- Heizung abdrehen
- Lebensmittel und persönliche Sachen mitnehmen
- Leergut entsorgen
- Müll in den entsprechenden Behältnissen außerhalb der Unterkunft entsorgen
- Geschirrspülmaschine ausräumen und Geschirr abwaschen
- Staub saugen und fegen
- ...
Zelte oder Campingwagen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung auf dem Grundstück aufgestellt werden. Die Anreise erfolgt in der Regel samstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr. Änderungen gegenüber diesen Angaben ergeben sich aus den jeweiligen Reiseunterlagen.
11. Haustiere
Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters
mitzubringen, wobei die Anzahl und die Art anzugeben sind. Falls die Haustiere im Haus und oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten, sind diese vom Mieter unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus müssen die mitgebrachten Haustiere vor der Reise ausreichend geimpft, gemäß den gültigen Einreisebestimmungen tierärztlich behandelt und in ausreichendem Maß versichert worden sein.
12. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Vermieter c/o der Agentur SP bestätigt werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen.
Stand: November 2022