Der Mietvertrag, den Sie abschließen, kommt zwischen Ihnen als Mieter und der Ostseestrand Ferienpark Scharbeutz GmbH (nachfolgender "Ferienpark") zustande. Die Vermietung der Ferienhäuser erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen.
§ 1 Die Unterkunft
1. Am Anreisetag steht Ihnen das Ferienhaus ab 16 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag räumen Sie dieses bitte bis 10 Uhr.
2. Das Ferienhaus darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienhaus von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Ferienpark ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Ferienpark das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
3. Der Ferienpark vermietet die Ferienhäuser hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Der Ferienpark ist berechtigt, eine Jugendgruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
4. Behandeln Sie Ihr Mietobjekt bitte pfleglich und nutzen Sie die bereitgestellten Reinigungsutensilien.
5. Hochglanz-Flächen und Chrome-Armaturen dürfen auf keinen Fall mit rauen Schwämmen oder Microfaser-Tüchern gereinigt werden.
6. Fahrräder, Bollerwagen u. Ä. dürfen nicht mit in die Unterkunft genommen werden.
7. Die Benutzung der Einrichtungen (z.B. Fitnessgeräte, Kinderspielplatz, Treppen) und des Inventars (z.B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
8. Babys und junge Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf Grundstück aufhalten.
9. Das Hüpfkissen darf nur von Kindern bis 12 Jahre genutzt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Große und kleine Kinder dürfen nicht gemeinsam springen. Das Springen ist nur ohne Schuhe, Brillen, Essen oder Trinken, usw. erlaubt. Scharfe oder spitze Gegenstände (auch z. B. Schlüssel) dürfen weder in der Hand noch am Körper getragen werden. Bei Regen oder Gewitter ist die Nutzung untersagt. Saltos oder Rückwärtssprünge sind streng verboten!
10. Bitte beachten Sie die Hausordnung und helfen Sie mit, unsere schönen Anlagen sauber zu halten. Dazu gehört z.B. auch Zigarettenkippen sachgerecht zu entsorgen. Auf dem Kinderspielplatz haben weder Zigaretten, noch Alkohol irgendetwas zu suchen!
11. Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Evtl. bereitgestellte Aschenbecher sind für den Balkon bzw. die Terrasse gedacht.
12. Nicht in jedem Ferienhaus sind Haustiere erlaubt. Dies können Sie der jeweiligen Objektbeschreibung entnehmen. Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie in der Mietbestätigung als kostenpflichtige Leistung aufgeführt sind. Sie dürfen in der Unterkunft nicht allein gelassen werden und sie dürfen nicht auf die Möbel (auch nicht auf die Betten, Stühle oder Sofas). Sie sind bei Anreise anzumelden. Hunde sind im Park an der Leine zu führen. Kot der Haustiere ist unverzüglich aufzunehmen und zu entsorgen. Hunde und Katzen müssen ein Flohhalsband tragen und gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner müssen sie per Chip oder Tätowierung identifizierbar sein.
Kleintiere, soweit Sie ausschließlich im Käfig gehalten werden, kosten nichts extra. Sie müssen bei Anreise angemeldet aber nicht kostenpflichtig gebucht werden. Sie sind aber auch nur den für die Haustierhaltung vorgesehenen Ferienhäusern erlaubt.
13. Gartenmöbel stehen dem Mieter soweit vorhanden zur Verfügung.
14. Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen o. Ä. ist nur bei entsprechender Buchung gestattet. Der Ferienpark hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Ferienpark das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienhauses zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
15. Wir behalten uns vor, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft desselben Typs oder in Ausnahmefällen mit mindestens der gleichen maximalen Personenzahl zuzuweisen, sofern die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht (z.B. Wasserschaden, Überbelegung) oder uns ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.
16. Aus Sicherheitsgründen werden die Zufahrt und das Rezeptionsgebäude kameraüberwacht. Wir führen darüber hinaus in unserem Park Foto- und Filmaufnahmen durch. Dieses Bildmaterial wird zu Marketingzwecken verwendet. Falls Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, bitten wir Sie, uns dies gleich bei Ihrer Ankunft an der Rezeption mitzuteilen. Ohne die schriftliche Genehmigung der betroffenen Gäste werden ausdrücklich nur unkenntliche Foto- und Filmaufnahmen veröffentlicht.
§ 2 Buchung, Preise und Zahlungen
Die Mietpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung, sowie inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Leistungszeitpunkt von zurzeit 7% bzw. 19%.
Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag tritt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung in Kraft.
Bei einer Buchung erhalten Sie eine digitale Buchungsbestätigung mit Rechnung per E-Mail. Sie sind angehalten, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Post. Sollte Ihnen diese Buchungsbestätigung/Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Buchung zugegangen sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Rezeption.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist, ist eine Sicherheitsleistung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Sicherheitsleistung ist so zu begleichen, dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf dem angegebenen Konto des Ferienparks gutgeschrieben ist.
Der Mietpreis abzgl. der zuvor bezahlten Sicherheitsleistung muss spätestens 30 Tage vor Anreise auf dem Konto des Ferienparks gutgeschrieben sein.
Bei Nichtzahlung bleibt dem Ferienpark nach vorheriger Zahlungserinnerung die Kündigung vorbehalten. Die Forderung von Schadenersatz und Aufwandsentschädigung bleibt in diesem Fall vorbehalten (vgl. § 4).
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der Gesamtbetrag zu zahlen. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens am Tage vor Ihrer Anreise, auf dem angegebenen Konto des Ferienparks gutgeschrieben ist. Buchungen für Anreise am gleichen Tag (z. B. Verlängerung des Aufenthalts) sind vor Ort zu tätigen und an der Rezeption vollständig zu bezahlen.
Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde Scharbeutz in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird Ihnen der Ferienpark die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben.
§ 3 Kaution
Grundsätzlich wird keine separate Kaution erhoben.
Wenn es sich um eine Jugendgruppe (vgl. § 1.3) oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist der Ferienpark berechtigt, eine Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
§ 4 Stornierung/ Nichtantritt/ Umbuchung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie das Ferienhaus nicht in Anspruch nehmen, müssen wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und den entstandenen Verlust verlangen:
Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor der Anreise stellen wir 20 % der Miete in Rechnung und ab dem 30. Tag vor Anreise 90 %.
Einzelne Tage einer Buchung können nicht storniert werden.
Erhält der Ferienpark keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% der Miete fällig, auch wenn das gemietete Ferienhaus nicht bezogen wird (Nichtantritt).
In allen Fällen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
Umbuchungen: Auf Umbuchungen besteht kein Recht. Erfüllt der Ferienpark den Umbuchungswunsch kann der Ferienpark pauschal 45,00 € für die Umbuchung berechnen.
Bei Stornierungen aufgrund von behördlichen Anordnungen, (z.B. Anreiseverbot) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Buchung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Corona Update: Im Falle eines Beherbergungsverbotes erstatten wir geleistete Anzahlungen oder buchen diese nach Absprache für eine andere Buchung um.
§ 5 Abreise
Sie sind verpflichtet, das Ferienhaus besenrein zu hinterlassen. Sofern kurz vor Ihrer Abreise noch Geschirr dreckig ist, stellen Sie es bitte in den Geschirrspüler und starten das Spülprogramm. Vergessen Sie bitte nichts im Kühlschrank. Bitte leeren Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Containern. Alle durch Haustiere verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.) sind von Ihnen vor Abreise zu beseitigen.
Beachtet der Mieter diese Punkte nicht, ist der Ferienpark berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
§ 6 Reklamationen
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienhaus feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie der Ferienpark in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. Der Ferienpark wird nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatz-Ferienhauses erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§ 651l BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Je nach Verfügung bieten wir Ihnen Zusatzleistungen an: Zum Beispiel die Bereitstellung von Bollerwagen, die kostenpflichtige Nutzung der Waschautomaten und Trockner oder der kostenlose Zugang zum Internet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Ersatz, auch nicht in Form einer Mietminderung, gewähren können, sollte ein solcher Service wider Erwarten einmal nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise wenn bereits alle Bollerwagen vergeben sind oder die Internetverbindung außerhalb unseres Verantwortungsbereiches eingeschränkt ist.
Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur oder ein Austausch durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.
Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.
Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Schäden und Haftung
Der Mieter ist für Schäden am Ferienhaus und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienhaus erhalten haben, verursacht. Schäden am Ferienhaus und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen dem Ferienpark sofort gemeldet werden.
Reklamationen durch den Ferienpark, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
Der Ferienpark kontrolliert das Ferienhaus bei jedem Mieterwechsel. Wenn uns Schäden nach Ihrer Abreise auffallen, müssen wir davon ausgehen, dass sie während Ihres Aufenthalts entstanden sind.
Die Haftung des Ferienparks für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Ferienpark für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein verantwortlich ist.
§ 8 Allgemeines
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht. Gerichtsstand ist das für Scharbeutz zuständige Gericht (AG Eutin, LG Lübeck).
Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.