Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Lieber Gast,
der Tourismus Service Dahme vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des Tourismus Service Dahme
Mit der Unterbreitung eines individuellen Angebots bietet der Beherbergungsbetrieb, vertreten durch den Tourismus Service Dahme, dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch Leistung der Anzahlung durch den Gast bei der Buchungsstelle zustande.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.
Der Tourismus Service Dahme hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Tourismus Service Dahme als Vertreter des Beherbergungsbetriebes möglich.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Tourismus Service Dahme Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Tourismus Service Dahme.
3. Preise/ Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Zimmern pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht.
4. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist die Zahlung nach Weisung des Vermieters zu leisten.
5. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises
bestehen. Der Beherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet:
Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 15 %
- bis zum 31. Tag vor Anreise 25 %
- bis zum 21. Tag vor Anreise 50 %
- bis zum 11. Tag vor Anreise 80 %
Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %.
Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den
Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.
Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb, nicht an den Tourismus Service Dahme zu richten.
Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer
angemessenen Mehrvergütung begründen.
7. Haftung des Beherbergungsbetrieb und des Tourismus Service Dahme
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der
Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder, soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Der Tourismus Service Dahme haftet ausschließlich für eventuell eigene Fehler von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Beherbergungsbetrieb.
8. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb wenden. Sollten Sie mit Ihrem Beherbergungsbetrieb zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der Tourismus Service Dahme
gern hilfreich zur Seite.
Tourismus Service Dahme
Seestr. 50, 23747 Dahme
Telefon: 04364/49200, Telefax: 04364/492028